Niedrigenergiehaus
Im Jahr 2002 trat die Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft, die bei Neubauten besondere Auflagen bezüglich Dämmung und Dichtigkeit verlangt. Der Jahresheizwärmebedarf eines Hauses muss mindestens 25% unter den geltenden Anforderungen der Wärmeschutzverordnung liegen, was bei Niedrigenergiehäusern der Fall ist. Ein Kaminofen für ein Niedrigenergiehaus muss daher über eine externe Verbrennungsluftversorgung verfügen. Für diese Häuser eignen sich zudem Feuerstätten, die raumluftunabhängig sind. Lassen Sie sich vor dem Kaminofen Kauf beraten.