0
+49 (0) 89 / 23 14 14 710

Mo. - Fr. von 09:00 bis 18:00 Uhr

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W

Betriebszeiten

Der Überbegriff Betriebszeiten kann in Zeitbrand (zeitlich begrenzt) und Dauerbrand (zeitlich unbegrenzt) eingeteilt werden. Diese richten sich nach den Länderverordnungen.

So sollten offene Kamine z.B. nur 1 x wöchentlich geheizt werden. Geschlossene Anlagen können uneingeschränkt genutzt werden. Das heißt auch im Dauerbrand, also durchgehend brennend genutzt werden, was mittlerweile fast alle Kaminöfen können.