Betriebszeiten
Der Überbegriff Betriebszeiten kann in Zeitbrand (zeitlich begrenzt) und Dauerbrand (zeitlich unbegrenzt) eingeteilt werden. Diese richten sich nach den Länderverordnungen.
So sollten offene Kamine z.B. nur 1 x wöchentlich geheizt werden. Geschlossene Anlagen können uneingeschränkt genutzt werden. Das heißt auch im Dauerbrand, also durchgehend brennend genutzt werden, was mittlerweile fast alle Kaminöfen können.