Auf ein umweltfreundliches Heizsystem umzusteigen, sorgt für ein grünes Gewissen und lohnt sich finanziell. Kaminöfen sind in diesem Zusammenhang als ergänzende Wärmequelle äußerst beliebt. Hier erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für nachhaltige Heizsysteme mit Kaminöfen gibt. Wir beleuchten verschiedene Programme und erklären, wie Sie von staatlichen Zuschüssen profitieren können.
KfW-Förderung für umweltfreundliche Heizsysteme
Die Kaminofenfans unter den Bauherren und Sanierern können sich jetzt freuen: Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es bestimmt, dass neue Heizungen ab 2028 einen Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen müssen. Dazu zählen auch Biomasseheizungen wie Pellet– und Hackschnitzelheizungen sowie Kaminöfen, die nun Teil des erneuerbaren Energiemix sind. Während KfW-Förderprogramme Biomasseheizungen in der Vergangenheit ausschlossen, können Bauherren, die einen Kaminofen in ihr Heizkonzept integrieren wollen, jetzt die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ beantragen. Auch wer ein Haus besitzt und selbst bewohnt, kann für den Austausch einer veralteten Heizung und andere Effizienzmaßnahmen Zuschüsse beantragen. Vorausgesetzt, die neue Heizungsanlage nutzt mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien. Ist das gegeben, erhalten Bauherren und Sanierer eine einheitliche Basisförderung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten sowie weitere mögliche Bonusförderungen (s. u.), die sich miteinander kombinieren lassen. Insgesamt können sich Modernisierer bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten von der KfW-Bank erstatten lassen – die maximale Fördersumme für Einfamilienhäuser ist jedoch auf 21.000 Euro begrenzt. Um das Fördergeld zu erhalten, gibt es jedoch einiges zu berücksichtigen:
- Durch die Maßnahme müssen die Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes oder der Anteil erneuerbarer Energien im Heizkonzept erhöht werden.
- Zudem muss das gesamte Heizungsverteilungssystem mithilfe eines hydraulischen Abgleichs bzw. durch die Anpassung der Luftvolumenströme optimiert werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind folgende Heiztechnologien förderfähig, die erneuerbaren Energien für die Wärmeerzeugung nutzen. Dazu zählen:
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserfähige Heizungen
- Wärmenetzanschlüsse
- Solarthermische Anlagen
- Hybridheizungen
- Und: Biomasseheizungen
Unter Biomasseheizung fallen auch holzbetriebene Kamin- und Pelletöfen. Sie können jetzt als ergänzende Wärmequelle in Kombination mit anderen Systemen von der KfW gefördert werden. Das war nicht immer so. Die genaue Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eines übernimmt die KfW jedoch nach wie vor nicht: die Kosten für den Einbau einer Einzelraumfeuerstätte sowie des Schornsteins. Dafür wird die fachliche Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz bezuschusst.
Bonusförderungen im Überblick
Neben der einheitlichen Basisförderung in Höhe von 30 Prozent gibt es mehrere Bonusförderungen. Diese Boni können miteinander kombiniert werden – insgesamt ist die Zuschussförderung für den Austausch alter Heizungen in Wohngebäuden jedoch auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Effizienzbonus: | Wärmepumpen gelten als besonders umweltfreundlich und effizient. Deswegen gewährt die KfW einen Bonus von 5 Prozent für alle, die auf diese innovative Heiztechnologie umsteigen. Vorausgesetzt, die neue Wärmepumpe nutzt ein natürliches Kältemittel nutzt und erschließt als Wärmequellen Grundwasser, Erdreich oder Abwasser. |
Klimageschwindigkeits-Bonus: | Immobilienbesitzer, die ihre alte Gas- oder Öl-Heizung bis Ende 2028 gegen eine umweltfreundliche Alternative austauschen, erhalten 20 Prozent der förderfähigen Kosten dazu. Danach reduziert sich der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozent. |
Einkommens-Bonus: | Wer eine Immobilie besitzt und selbst bewohnt und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro hat, erhält 30 Prozent zusätzlich. |
Emissionsminderungszuschlag: | Ein weiterer Bonus wird für den Einbau von Biomasseanlagen gewährt – aber nur, wenn die neue Heizung nachweislich weniger als 2,5 mg/m3 ausstößt. Dann gibt es 2.500 Euro extra vom Staat – selbst, wenn die maximalen 70 Prozent bereits bewilligt sind. |
Zinsgünstige Ergänzungskredite für neue Heizungen
Auch mit allen verfügbaren Fördermitteln kostet ein neues Heizsystem eine Menge Geld. Für die Finanzierung eines Heizungstausches stellt die KfW nicht nur Zuschüsse, sondern auch zinsgünstige Kredite bereit. Eigentümer können Darlehen in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten – schon ab einem effektiven Zins von 0,01 Prozent pro Jahr (abhängig vom Haushalts-Jahreseinkommen).
BAFA Heizung Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Das Klimapaket der Bundesregierung sieht neben der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW auch die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor. Zuschüsse gibt es für einzelne Sanierungsmaßnahmen, die die Dämmung der Gebäudehülle, Lüftungstechnik oder die Heizungsoptimierung betreffen. Auch Beratungsleistungen werden gefördert – zum Beispiel durch einen zertifizierten Energieberater. Wie hoch die Förderbeträge ausfallen, ist prozentual festgelegt. Sie hängen von den förderfähigen Investitionskosten ab; die durch das BAFA maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro.
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung: Das wird gefördert
Mithilfe der BAFA-Förderung will die Bundesregierung die Energiebilanz von Bestandsgebäuden verbessern. Verschiedene Sanierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen in Wohngebäuden verringern. Dazu zählen folgende Maßnahmen, um vorhandene Heizungsanlagen zu optimieren:
- Hydraulischer Abgleich
- Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen
- Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
- Dämmung der Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen
- Einbau von Niedertemperaturheizkörpern
- Erneuerung der Messe-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Wärmespeichern
Bei Biomasseheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr ist überdies der Einbau von Staubfiltern bzw. -abscheidern förderfähig. Achtung: Nur zugelassene Abscheider sind förderfähig. Darunter fallen elektrostatische Abscheider, filternde Abscheider und Abscheider als Abgaswäscher ohne Brennwertnutzung.
Sanierungskosten von der Steuer absetzen
Wer die staatliche Förderung nicht beansprucht, kann die Sanierungskosten alternativ von der Steuer absetzen. Die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ ist im Einkommenssteuergesetz (EstG) unter §35c geregelt. Dadurch lassen sich die Kosten für wasserführende Pellet- oder Hybridöfen sowie für Holzöfen mit Wassertasche steuerlich absetzen – erstmals in dem Kalenderjahr, in dem die Sanierungsarbeiten beendet worden sind. Über drei Jahre hinweg wird dafür die Einkommenssteuer reduziert. Insgesamt ergibt sich so eine Rückerstattung von bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten eines neuen Kaminofens. Als Voraussetzung gelten die gleichen technischen Anforderungen wie bei der KfW. Zudem muss ein Fachbetrieb den ordnungsgemäßen Einbau dokumentieren.
Fazit: Geld vom Staat für umweltfreundliche Heizsysteme
Die Investition in ein neues Heizsystem ist kein Pappenstil. Sie lohnt sich aber langfristig. Um Modernisierern unter die Arme zu greifen, hat die Regierung mit den Zuschüssen und Krediten der KfW und BAFA sinnvolle Förderinstrumente geschaffen, die Sie unbedingt für Ihr Sanierungsprojekt nutzen sollten. Wenn ein Kamin- oder Pelletofen Bestandteil Ihres Heizkonzeptes sein sollte, beraten wir Sie gerne – entweder telefonisch oder per E-Mail.