Recht und Gesetz rund um den Kaminofen – Was ändert sich 2014? Novelle der 1. BImSchV

BImSchV verlangt Austausch von Kaminöfen
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Die Novelle der 1. BImSchV beginnt zu greifen – Es droht der 1. Fristablauf

Für wen ist jetzt Handlungsbedarf gegeben?

Auch private Feuerstätten und Kaminöfen bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Betreiber und Eigenheimbesitzer müssen gesetzliche Regeln und Vorschriften beachten.

2014 – Die 1. Stufe der Novelle der 1. BImSchV gewährt nur noch in diesem Jahr einen Handlungsspielraum

Das Bundesimmissionsschutzgesetz betrifft alle Betreiber von Einzelraumfeuerungsanlagen, deren Nennwärmeleistung mindestens bei 4 Kilowatt liegt. Hierunter fallen fast alle 15 Millionen Besitzer von Kachelöfen, Heizkaminen und Kaminöfen. Wann und wie ein Kaminofenbesitzer aktiv werden muss, ist davon abhängig, wie alt der Kaminofen ist.

Jetzt läuft die 1. Stufe der Umsetzung aus. Alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1975 eingebaut wurden oder deren Typenbezeichnung nicht feststellbar ist, müssen spätestens bis zum 31.12.2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Ob es günstiger ist, einen Feinstaubfilter nachzurüsten oder ob besser ein neuer Kaminofen eingebaut werden sollte, ist ein Einzelfallentscheid. Im Feuerdepot erhalten Sie nicht nur moderne Kaminöfen, sondern auch Filter für den vorhandenen Kaminofen.
Mit einem Kaminofenfilter ist es möglich, Ihr Alt-Gerät nachzurüsten, um den weiteren Betrieb eines lieb gewonnenen Kaminofens auch unter den gegebenen juristischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Der Gesetzgeber begründet sein Vorgehen mit der unnötig großen Menge an Feinstaub, welche durch alte Kaminöfen produziert wird und welche die Umwelt belastet. Weiterhin gefährden die feinen Staubpartikel auch die Gesundheit, da diese winzigen Teilchen in die Lunge eindringen und Lungenbläschen verletzten können. Auch gilt Feinstaub als krebserregend.

Es ist also unbedingt auch im Sinne des Betreibers, die Feinstaubemission festzustellen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Das Feuerdepot weist regelmäßig auf wichtige Änderungen und Fristen hin. Wir sind stets um Aktualität bemüht und recherchieren sorgfältig, können jedoch keinerlei juristische Haftung übernehmen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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