Was ist privat absetzbar?
Grundsätzlich fördert der Staat alle Handwerkerleistungen, welche von Unternehmen ausgeführt werden und als Handwerkerleistungen der Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung des Eigenheims dienen. Hierzu kann auch – gerade unter energiepolitischen Gesichtspunkten – der Einbau eines Kaminofens dienen.
Der Staat fördert diese Maßnahmen, indem diese Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung absetzbar sind.
Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass der Staat nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer fördert, nicht aber das eingesetzte Material und den darauf entfallenden Mehrwertsteueranteil.
Entsprechend müssen diese Positionen auf der Rechnung auch getrennt ausgewiesen sein.
Auch die Zahlung an das Konto des Handwerkers muss durch einen Beleg nachgewiesen werden.
Für den Einbau eines Kaminofens bedeutet dies, dass die Arbeitsleistung für den Einbau oder für die Installation von einem Edelstahlschornstein absetzbar ist, der Kaminofen selbst wird in diesem Zusammenhang leider nicht gefördert.
Die Rechnungen des Schornsteinfegers aber, in welchen er z.B. Kontrollaufwendungen abrechnet, sind wiederum absetzbar.
Wie viel Steuerersparnis ist möglich?
Der findige Eigenheimbesitzer kann bis zu 1.200 EUR im Jahr vom Staat zurück bekommen, wenn dies 20% der erbrachten Handwerkerleistung ausmacht. Hat etwa die Renovierung, Modernisierung oder Erhaltung der privaten Wohnung oder des Hauses ohne Materialkosten 6.000 € gekostet, so ist mit einer Steuererstattung in Höhe des Maximalbetrags zu rechnen.
Stolperfallen der Gesetzgebung
Alle Arbeiten, welche steuerlich absetzbar sein sollen, müssen im Haus des Kunden erbracht werden. Wenn z.B. ein Formteil vor Ort auf Maß gebracht wird, ist die Arbeitsleistung steuerlich absetzbar, nimmt der Handwerker das Formteil zur Bearbeitung mit in die Werkstatt, ist die Arbeitsleistung nicht mehr steuerlich absetzbar.
Falls das Jahr 2013 nunmehr zu kurz ist, um noch den Kaminofeneinbau steuersparend umzusetzen, so kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese Option 2014 auch noch offen steht.
Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und ständigen Änderungen unterworfen.
Entsprechend kann das Feuerdepot keine Haftung oder Gewährleistung für diese Tipps und Hinweise übernehmen. Im Zweifel ist hier der Steuerberater eine große Hilfe.
Für alle Fragen rund um den Kaminofen steht das Feuerdepot selbstverständlich gerne zur Verfügung.