Der 31. Dezember 2024 war der Stichtag, an dem die Übergangsfrist der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) endete. Die Verordnung legt die Emissions-Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Feuerstätten fest – vergleichbare Regelungen existieren EU-weit. Sie zielen allesamt darauf ab, unsere Luftqualität zu verbessern.
Kaminofen Verbot im Jahr 2025: Die gesetzliche Grundlage
Von der BlmSchV betroffen sind Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind. Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, sind von der aktuellen Verordnung ausgenommen – für sie galten bereits frühere Fristen, um die Emissionsgrenzwerte zu erfüllen. Kaminöfen, die nach 2010 auf den Markt kamen, sind bauseitig bereits für die strengeren Vorgaben gewappnet. Kamine sowie Kamin-, Kachel-, Pellet-Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kohleöfen müssen u. U. stillgelegt werden, wenn sie die nun gültigen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Das Thema „Kaminofen Verbot 2024“ verunsichert daher viele Besitzer von Kaminöfen. Aber: Von einem General-Verbot ist nicht die Rede. Vielmehr sollen die strengeren Emissionsgrenzwerte für einen umweltfreundlicheren Betrieb von Feuerstätten sorgen. Das macht einen Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte notwendig.
Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
Als Emission (lat. emittere = herausschicken) bezeichnet man die Abgabe sämtlicher Störfaktoren, die durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt gelangen. Dazu zählen auch Schadstoffe, die beispielsweise aus dem Auspuff von Kraftfahrzeugen oder durch einen Kamin an die Luft abgegeben werden.
Immissionen (lat. immittere = hinausschicken) sind hingegen die Auswirkung dieser freigesetzten Stoffe oder Energien auf Menschen, Tiere, Natur und Bauwerke. Immissionswerte geben also an, wie viel Schadstoffe beispielsweise an einem bestimmten Ort ankommen und potenziellen Schaden verursachen können.
Theoretisch lässt sich jede Immission auf eine oder mehrere Emissionsquellen zurückführen. Praktisch gestaltet sich das jedoch meist schwierig, da sich verschiedene Emissionen überlagern und ein diffuses Bild ergeben.
Zirka vier Millionen Geräte erfüllen laut Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) die Anforderungen der aktuellen BlmSchV nicht. Ofenbesitzer sollten sich daher zeitnah über den Status ihres Kaminofens informieren und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten, um einen rechtskonformen Betrieb ihrer Feuerstätte zu gewährleisten.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV): Diese Grenzwerte gelten
Folgende Grenzwerte sind ab dem 31.12.2024 pro Kubikmeter (m³) Abgas gültig:
- Max. 4 Gramm Kohlenmonoxid
- Max. 0,15 Gramm Feinstaub
Erfüllt Ihr Gerät die geltenden Abgas-Grenzwerte nicht, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Sie legen Ihren Ofen still: Der Ofen wird abgebaut und der Ofenanschluss am Schornstein verschlossen. Sind mit ihm keine weiteren Öfen verbunden, sollten Sie auch Ihren Schornstein stilllegen.
- Sie ersetzen Ihren alten Ofen gegen einen neuen: Wenn Sie Ihren Kaminofen viel und gerne nutzen oder Wohnräume damit gezielt beheizen, lohnt es sich, über die Anschaffung eines neuen Ofens nachzudenken. Bessere Abgaswerte, höhere Effizienz und ein reduzierter Brennstoffverbrauch sind beispielsweise Vorteile eines Neukaufs.
- Sie rüsten Ihren Ofen technisch nach: Mit entsprechenden Filtersystemen lässt sich eine Feuerstätte nachrüsten, um die neue Kaminverordnung einzuhalten und den Kaminofen weiterzubetreiben. Entscheidend bei der Wahl des Filtersystems ist die Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
So erkennen Sie, ob Ihr Ofen die geltenden Grenzwerte einhält
Ein Blick auf das Typenschild genügt: Meist ist es auf der Rückseite des Ofens angebracht und verrät das Alter des Gerätes. Werden Sie hier nicht fündig, kann auch ein Anruf beim Hersteller Klarheit verschaffen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Kühltechnik (HKI) stellt überdies eine Datenbank bereit, die helfen kann, die Werte des eigenen Ofenmodells festzustellen. Auch eine Einzelmessung durch den Schornsteinfeger gibt Aufschluss darüber, wie es um die Emissionen eines Kaminofens steht: Die Kosten liegen je nach Aufwand zwischen mehreren hundert bis tausend Euro.
Die Ausnahmen des Holzofen Verbots 2025
Auch bei der BImSchV gibt es Ausnahmen von der Regel. Nämlich dann, wenn der Bestandsschutz greift. Dies betrifft folgende Feuerstätten – selbst, wenn sie vor dem Inkrafttreten der BImSchV im Jahr 2010 in Betrieb genommen wurden und die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten:
- Antike Öfen: Dazu zählen historische Kamine und Öfen, mit einem Baujahr vor 1950. Allerdings nur, wenn sie sich immer noch an ihrem Ursprungsort befinden. Bei der Aufstellung eines historischen Ofens an einem neuen Platz handelt es sich wiederum um eine Neuerrichtung. Dafür ist der Nachweis über die Einhaltung der gültigen Emissionsgrenzwerte und des Mindestwirkungsgrades verpflichtend.
- Einzelraumfeuerungsanlagen, die als einzige Heizquelle einer Wohneinheit dienen
- Badeöfen
- Holzherde und Backöfen: Sofern sie nichtgewerblich genutzt und eine Nennwärmeleistung von unter 15 kW haben.
- Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Um genau zu sein: maximal an acht Tagen im Monat jeweils fünf Stunden. In ihnen dürfen nur naturbelassenes Stückholz oder Presslinge wie Holzbriketts verbrannt werden.
- Grundöfen: Darunter fallen fest verbaute Kachel- und Wärmespeicheröfen, die individuell für die zu beheizende Raumgröße berechnet und bis einschließlich 31.12.2014 gesetzt wurden. Für sie gilt keine Nachrüst- oder Außerbetriebsverpflichtung.
Kaminofen Verbot im Jahr 2025: Wann droht ein Bußgeld?
Wer seinen Kaminofen weiterbetreibt, auch wenn er die Grenzwerte überschreitet, sollte sich das gut überlegen. Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro drohen. Im Falle von Zuwiderhandlungen ist das Ordnungsamt zuständig.
Achtung: Abweichend von der BlmSchV sind in manchen Städten und Kommunen eigene Grenzwerte für Abgase und Feuerstätten gültig. Manche Regionen und Gemeinden legen deutlich strengere Grenzwerte für den Schadstoffausstoß für Öfen fest.
Holzofen Verbot vermeiden: Nachrüsten
Aktive Staubabscheider
Droht Ihrem Kamin aufgrund der BImSchV eine Stilllegung, können Sie ihn mit einem elektrostatischen Staubabscheider nachrüsten. Je nach baulicher Begebenheit des Schornsteinzugs, wird er auf dem Schornsteinkopf oder im Rauchrohr installiert. Ist der Kamin im Betrieb, sorgt die elektrische Spannung dafür, dass sich der Feinstaub an den Wänden des Schornsteins oder des Rauchrohrs ablagert. Der Schornsteinfeger kann ihn dann problemlos bei seiner regulären Wartung abkehren und umweltfreundlich entsorgen.
Passive Feinstaubfilter
Mithilfe von Katalysatoren aus Keramik oder Metall lässt sich ein chemischer Prozess anstoßen, der die Abgaswerte eines Kaminofens erheblich verbessert. Ruß- und Feinstaubpartikel setzen sich an der Filteroberfläche ab, die dort – je nach System – teilweise verbrannt werden. In regelmäßigen Abständen muss der Filter gereinigt und in größeren Abständen, ausgetauscht werden, da die chemische Reaktionsfähigkeit mit der Zeit nachlässt.
Nachrüstung oder Neukauf: Die Kosten im Vergleich
Die Kosten für die Nachrüstung einer Feuerstätte mit einem Feinstaubfilter können variieren. Durchschnittlich liegen sie zwischen 500 und 2.000 Euro, je nachdem, welche Art von Filtersystem verbaut wird und wie hoch der Installationsaufwand ist. Staatliche Förderungen sind derzeit nicht verfügbar – eventuell können Sie jedoch regionale Programme oder Zuschüsse beanspruchen.
Die Anschaffungskosten für einen neuen Ofen reichen von 1.000 Euro für einfache Modelle bis zu 5.000 Euro für hochwertige Kaminöfen mit Zusatzfunktionen wie beispielsweise einer Wasserführung.
Fazit: Kaminöfen technisch auf neuem Stand
Es lohnt sich, genau durchzurechnen, ob es sich finanziell rentiert, einen Staubabscheider nachzurüsten. Die Anschaffung eines neuen Kaminofens ist meist günstiger. Moderne Modelle verursachen zudem geringere Kosten im laufenden Betrieb und werden dank Fördermitteln u. U. erschwinglicher. Für umweltfreundliche Heizsysteme, wie wasserführende Pellet- oder Biomasseöfen, gibt es derzeit attraktive Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die bis zu 35 Prozent der Investitionskosten abdecken können. Das staatliche Förderinstitut KfW vergibt darüber hinaus zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen, die auch den Austausch von Kaminöfen einschließen – sofern sie an das Heizsystem angebunden sind. Oft ist ein Neukauf langfristig vorteiliger – insbesondere hinsichtlich Effizienz und Umweltbilanz.
Lassen Sie sich einfach von unseren Kaminofenexperten beraten. Wir freuen uns auf Sie!