Uns steht ein hoffentlich langes Fußballfest bevor und ganz Deutschland freut sich auf 4 Wochen voller Fußball, Spannung und Mannschaftsgeist. Besonders schön ist es für die meisten Deutschen, die Spiele im Kreis von Freunden und Familie zu genießen. Ein kühles Bier sowie die Wurst vom Holzkohlegrill dürfen dabei nicht fehlen. Doch bei aller Fußballbegeisterung sind Regeln zu beachten und der Nachbar darf nicht über Gebühr gestört werden. Gerade für das sogenannte public viewing hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die eine Übertragung aller Spiele auch bis in die Nachtstunden ermöglicht. Ein entsprechender Antrag muss beim Umweltamt gestellt werden. Ansonsten gilt in der Nachbarschaft eine Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und man muss die Grundregeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens beachten.
Urteile zum Grillen in der Nachbarschaft
Grundsätzlich gelten auch beim Grillen und während eines Fußballfeste wie der EM in Frankreich die Grundregeln des friedlichen nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Dies beinhaltet gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch Toleranz. Es ist eben nur manchmal schwierig, das richtige Maß zu finden. Laut dem Amtsgericht München muss das Grillen jedoch in den Sommermonaten toleriert werden und wer sich dadurch gestört fühlt, muss dies stichhaltig nachweisen. Ein einzelnes Urteil ist jedoch kein Gesetz und erst recht kein Freifahrtschein. In anderen Regionen mag anders geurteilt werden.
Eine gewisse Kompromissbereitschaft wird sogar vom Landericht Stuttgart vorgschlagen. Hier empfahlen die Richter ausdrücklich Aluminiumfolie, Alu-Schalen und Elektro-Grills , um die Nachbarn vor übermäßiger Rauchentwicklung zu schützen. Nachbarn können sich gegebenenfalls bei zuviel Rauch auf das Immissionsgesetz des Landes berufen und laut Oberlandesgericht Düsseldorf sogar ein Bußgeld veranlassen.
In einem anderen Fall hat das Bayerische Oberlandesgericht die Grillenden einfach ans andere Ende des Gartens verbannt, um die Nachbarn auf der angrenzenden Terrasse zu schützen.
Grundsätzlich gehen aber die Urteile je nach Bundesland, Häufigkeit und Uhrzeit des Grillwunsches arg auseinander und es kann sogar durch Hausordnung oder Vermieter ganz verboten werden.
Miteinander statt Gegeneinander
Das diesjährige Motto unserer Mannschaft lautet „Allez Zusammen“ und ist ein Wortspiel, da „Allez“ im Französischen ein Schlachtruf im Sinne von „Geh vorwärts“ ist, während das deutsche „Zusammen“ das Gemeinschaftsgefühl fördert. So wie auf dem Platz soll es auch in der Nachbarschaft sein und so mag es immer ein ratsamer Weg sein, lieber Streit und Ärger zu vermeiden. Im Zweifel stimmt man sich mit den Nachbarn ab, lädt sie vorsorglich und versöhnlich auf ein Bier ein oder bringt einen feinen Burger vom Rost rüber.
Bei Anpfiff Grillen
Im Stadion ist es schon Tradition, sich die Stadionwurst in der Halbzeitpause zu holen. Zu Hause muss man schon ein bisschen besser planen und den Grill vorbereiten, damit zum Anpfiff Putensteak, Grillkäse oder Kotelett genussfertig sind.
Wer dem Gastgeber Frankreich auch kulinarisch eine besondere Referenz erweisen will, probiert mal Baguette, Rotwein und Käse als Beilage, während auf dem Grill das Entrecôte brutzelt. Dieses edle Stück Fleisch vom Rind wird einfach 3 bis 4 Minuten von jeder Seite scharf gegrillt. Kenner genießen Entrecôte pur, um das Aroma nicht zu verfälschen, man kann es aber auch nach dem Grillen mit Salz und Pfeffer würzen. Dazu passt noch das vegetarische Grillgemüse. Hierfür werden Zucchini, Aubergine und Paprika in dünne Scheiben geschnitten und einfach auf den Rost gelegt.
Leckermäulchen haben zum Abfiff dann noch eine Mousse au Chocolat vorbereitet, welche im Kühlschrank auf den Einsatz zur Diskussion nach dem Spiel wartet.
Vive la Mannschaft und Bon Appetit.
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