Die BlmSchV – Mehr Ökologie im Wohnzimmer

Wärmebedarfsrechnung
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Die BlmSchV – Mehr Ökologie im Wohnzimmer

München, den 29.06.2010

Eine Neuregelung der Bundesimmissionsschutzverordnung soll dafür sorgen, dass weniger Feinstaub die Menschen und die Umwelt belastet. Aktuell pusten mehr als 14.000.000 sogenannte Einzelfeuerstätten wie offene Kamine, Kachel- und Kaminöfen mehr über 24.000 Tonnen Feinstaub in die Luft. Dies ist gesundheitsschädlich und belastet die Natur.

Kaminöfen sind ausdrücklich betroffen

Die neue gesetzliche Regelung erfasst alle Feuerstätten mit einer Leistung von mehr als 4 Kilowatt. Vor der Novellierung betraf der Emissionsschutz Heizungsanlagen je nach Art ab 11 oder 15 kW, aber da dank besserer Isolierung und größerer Leistungsfähigkeit immer kleinere Heizungsanlagen eingebaut werden, wurde der Geltungsbereich erheblich erweitert. Kamin- und Kachelöfen wurden ausdrücklich in allen Leistungsklassen einbezogen. Ein Handlungsbedarf resultiert aber ausschließlich bei einer Überschreitung der vorgeschriebenen Grenzwerte.

Im Einzelfall kann der zuständige Schornsteinfeger die Emission messen und je nach Ergebnis eine Freigabe erteilen. Ebenfalls ausreichend ist ein sogenannter Herstellernachweis. Mit einem Gütezeichen wie dem EFA-Qualitätssiegel oder DINplus ausgestattet, ist der Ofen auch in der 2. Stufe der Novelle bedenkenlos nutzbar.

Auf den Herstellernachweis achten

Auch wenn neue Kaminöfen grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen sollten, ist es für jeden Käufer eines neuen Kachel– oder Kaminofens unabdingbar darauf zu bestehen, einen geeigneten Herstellernachweis zu erhalten. Dieser Herstellernachweis ist der Beleg, dass der Kaminofen in seinen Emissionswerten auch jene Schadstoffmengen nicht überschreitet, welche ab 2015 als Höchstgrenze definiert wurden.

Mögliche Maßnahmen

Sollte ein Hersteller auch nachträglich nicht mehr in der Lage sein, einen ersprechenden Nachweis zu erbringen oder sollten tatsächlich die vorgeschriebenen Richtwerte überschritten werden, so muss nicht unbedingt sofort in einen neuen Kaminofen investiert werden. In einigen Fällen genügt der nachträgliche Einbau eines Feinstaubfilters. Hier kann der zuständige Schornsteinfeger ausführlich beraten.

Panikmache ist unseriös

Mit Herstellernachweis oder mit einem Kaminofen Filter (Feinstaubfilter) oder mit der Genehmigung des Schornsteinfegers kann der Kaminofen auch weiterhin zeitlich unbegrenzt betrieben werden. Sollte aber tatsächlich ein Austausch notwendig sein, so erlauben großzügige Fristen, alle Investitionsalternativen in Ruhe zu vergleichen und abzuwägen. Hierbei ist der Zeitpunkt des Austauschs von dem Alter des vorhandenen Kaminofens abhängig und der Gesetzgeber hat diese Fristen wie folgt gestaffelt:

Bei eingemauerten Öfen und Grundöfen greift eine Sonderregelung. Gegebenenfalls genügt hier eine zusätzliche Einrichtung zur Senkung der Feinstaubemission.

Bestehende Unsicherheiten, ob und inwieweit die eigene Feuerstätte durch die Neuregelung des BlmSch betroffen ist, wie nachträglich Herstellernachweise zu beschaffen sind oder wie ein Kaminofenaustausch abzuwickeln ist, können oftmals bereits am Beratungstelefon von www.feuerdepot.de unter +49-8143-264530 direkt mit Julia Menden geklärt werden.

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