Brennholz darf nur mit einem Wassergehalt von höchstens 20 % (max. Holzfeuchte von 25 % nach 1. BImSchV) verheizt werden. Das entspricht, je nach Lagerstandort, einer Austrocknungszeit von circa ein bis zwei Jahren. Frisch geschlagenes Holz hat einen Wassergehalt von ca. 50 % – 60 %. Hohe Schadstoffemissionen sind meist die Folge eines zu hohen weiterlesen
Welche Holzfeuchte, Restfeuchte und Wassergehalt ist bei Feuerholz erlaubt?
