Der 31. Dezember 2024 war der Stichtag, an dem die Übergangsfrist der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) endete. Die Verordnung legt die Emissions-Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid bei Feuerstätten fest – vergleichbare Regelungen existieren EU-weit. Sie zielen allesamt darauf ab, unsere Luftqualität zu verbessern. Kaminofen Verbot im Jahr 2025: Die gesetzliche Grundlage Von der BlmSchV betroffen sind weiterlesen
Kaminofen Verbot 2024: Was gilt jetzt im Jahr 2025?
