Aktuell Mai 2014 – Der Energieausweis

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Was bedeutet diese Pflicht für Kaminofenbesitzer?

Seit dem 01.05.2014 haben alle Immobilieneigentümer die Pflicht, gegenüber einem Miet- oder Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung einen sogenannten Energieausweis vorlegen.

Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt selbstverständlich keinen Energieausweis. Wenn man auf alle Wechselfälle des Lebens vorbereitet sein möchte, empfiehlt es sich auch bereits ohne konkrete Verkaufs- oder Vermietungsabsichten einen Energieausweis zu beschaffen. Im schlimmsten Fall kommt ein kurzfristig geplanter Handel nicht zu Stande, weil man das gewünschte Dokument nicht vorlegen kann.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist die energetische Bewertung eines Gebäudes. Die Rechtsgrundlage für dieses Dokument ist die Energiesparverordnung geregelt (EnEV).
Der Energieausweis ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden auszustellen und einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums auf Verlangen unverzüglich zugänglich zu machen.
Eine Ausnahme bilden kleine Gebäude und Baudenkmäler. Bei gemischten Wohn- und Nichtwohngebäude ist es möglich, dass der Energieausweis nur für Gebäudeteile ausgestellt wird.

Wo bekommt man einen Energieausweis?

Grundsätzlich ist in der EnEV nur geregelt, wer einen Energieausweis für bestehende Gebäude ausstellen darf.
Dies sind:

  • Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete.
  • Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur.
  • Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben.

Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen dürfen auch staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik einen Energieausweis ausstellen.

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis für ein bestehende Gebäude wird entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt. Es werden nicht die Energiekosten dargestellt. Da der Energieausweis dazu dienen soll den bewussten Umgang mit Energie zu fördern und nach Maßnahmen zur Einsparung von Energie zu suchen, gilt es laut Torsten Walter – Leiter der Immobilienabteilung der Sparkasse Neumarkt-Parsberg – auch als ratsam dem Energieausweis Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie zum Beispiel kostengünstige Modernisierungsvorschläge, beizufügen.
Hierzu kann auch der Einsatz eines wasserführenden Kaminofen zur Erwärmung des Brauchwassers zählen.
Vorbildlich sind auch Systeme, welche z.B. einen Pelletofen mit einer Solaranlage kombinieren.
Grundsätzlich verbessert nahezu jeder Austausch von Systemen, welche fossile Energien verbrennen, durch Systeme, welche nachwachsende Ressourcen nutzen, die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Es steht außer Frage, das Gebäude, welche sich im Energieausweis sparsam darstellen, besser vermieten und verkaufen lassen.

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