Deutschland macht sich stark für den Klimaschutz und das ist gut so. Eine der Maßnahmen, welche insbesondere den Ausstoß von Feinstaub und anderen schädlichen Partikeln in die Luft verhindern soll, ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV. Diese Verordnung wurde 2015 in ihren Bestimmungen verschärft, was besonders für die Besitzer von Kaminöfen wichtig ist.
Der Anwendungsbereich der BImSchV 2015
Grundsätzlich betrifft die verschärfte Verordnung des 1. BImSchV alle Betreiber von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen. In diesem Beitrag wird insbesondere auf die Feuerstätten in privaten Haushalten eingegangen, welche nunmehr die Verordnung beachten müssen.
Betroffen sind alle Kamin- und Kachelöfen sowie Pellet- und Scheitholzkessel.
Nicht betroffen sind Herde, offene Kamine, Back- und Badeöfen und historische Feuerstätten, welche vor 1950 errichtet wurden. Auch Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sind von einer Nachweispflicht befreit.
Der Großteil der privaten Kaminofenbesitzer muss sich jedoch seinen Ofen genau anschauen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.
Die neuen Grenzwerte der 1. BImSchV 2015
Grundsätzlich muss ein bestehender Kaminofen bestimmten Anforderungen genügen, um weiter unverändert betrieben werden zu dürfen. Der Schornsteinfeger achtet bei seiner jährlichen Kontrolle darauf, dass der CO-Ausstoß 4000mg/Nm der abgegebene Staub 150mg/Nm nicht übersteigt.
Werden diese Grenzwerte überschritten, so ist der bestehende Kaminofen auszutauschen oder mit einem Feinstaubfilter nachzurüsten.
Bisher mussten nur Kamin- und Kachelöfen, welche vor dem 01.01.1975 in Betrieb genommen wurden, der strengeren Überprüfung Stand halten.
In den kommenden Jahren werden aber immer mehr Öfen in die Pflicht genommen:
– Öfen, welche zwischen 1975 und 1984 in Betrieb genommen wurden, müssen ab dem 31.12.2017 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, wenn sie die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
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– Öfen, welche zwischen 1978 und 1994 in Betrieb genommen wurden, müssen ab dem 31.12.2020 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, wenn sie die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
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– Öfen, welche zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab dem 31.12.2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, wenn sie die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
Kaminofenbesitzer müssen gegenüber dem Schornsteinfeger das Alter ihres Ofens anhand von geeigneten Unterlagen nachweisen. Dies sind zum Beispiel Kaufbelege oder Verträge mit dem Handwerker oder eine Aufbau- und Bedienungsanleitung mit einem Inbetriebnahmeprotokoll. Weiterhin wird eine Konformitätserklärung akzeptiert und das häufigste Instrument zum Nachweis des Kaminofenalters ist das Typenschild. Dieses ist im Zweifelsfall maßgeblich. Zudem sind in verschiedenen Datenbanken technische Beurteilungen zu den gängigsten Typen hinterlegt, welche es dem Schornsteinfeger erleichtern sollen, einen Ofen zu beurteilen.
Anforderungen an neue Kaminöfen nach der BImSchV 2015
Im Sinne des verschärften Klimaschutzes und aufgrund der technischen Leistungsfähigkeit moderner Kaminöfen haben sich seit Anfang 2015 auch die Anforderungen an neue Kaminöfen weiter erhöht.
Jetzt greift die zweite Stufe der Verordnung, welche die Staubemissionen auf 0,04 g/m³ und den Kohlenmonoxidausstoß auf 1,25 g/m³ begrenzt. Der Mindestwirkungsgrad bleibt dabei unverändert.
Für unsere Kunden ist auch diese Verschärfung kein besorgniserregendes Kriterium, da sich im umfangreichen Sortiment des Onlinehändlers ausschließlich solche Kamin- und Pelletöfen befinden, welche den gesetzlichen Vorgaben genügen. Die meisten Modelle sind sogar derart intelligent konzipiert, dass die Vorgaben übererfüllt werden und der Betreiber sich langfristig keine Gedanken um verschärfte Umweltschutznormen machen muss.
Wir bieten eine umfangreiche Auswahl an klimafreundlichen Feuerstätten an und unterstützen Betreiber und Interessenten, um die ökologisch und ökonomisch richtige Maßnahme für wohlige Wärme, günstiges Heizen und saubere Luft zu ergreifen. Die Beratung per Telefon, E-Mail, Facebook oder persönlich ist kompetent und unverbindlich.
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