Energieeinsparverordnung 2015 (EnEV) verlangt die Erneuerung alter Heizungen
Im Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und legte grundsätzlich fest, dass Heizungen, welche vor 1985 eingebaut wurden in absehbarer Zeit erneuert werden müssen. Die entscheidende Motivation dieser Gesetzgebung liegt in der Reduzierung des CO2-Ausstoßes und ist vor dem Hintergrund des Klimawandels vollkommen zu begrüßen. Insbesondere Hausbesitzer, welche sich für einen Kaminofen aus ökologischen Gründen entscheiden, sind sich dieser „grünen“ Verantwortung bewusst. Schließlich impliziert die neue Generation der Kaminöfen bereits die bewusste Abkehr von fossilen Brennstoffen und CO2-neutrales Heizen.
EnEV 2015 – Für Gas- und Ölheizungen sowie Heizkessel ist Schluss nach 30 Jahren:
Grundsätzlich verlangt die EnEV für 2015, dass Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis spätestens 1.1.2015 ausgetauscht werden müssen. Heizkessel, welche vor dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen ab 2015 gar nicht mehr betrieben werden. Für alle Heizkessel, welche nach dem 01. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt eine Austauschpflicht nach jeweils 30 Jahren.
Ausnahmen von der Energieeinsparverordnung 2015 noch gültig
Das Gesetz sieht Ausnahmen für Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad vor. Auch sollen Hauseigentümer, die seit mindestens Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen wohnen, von der neuen Austauschpflicht ihrer Anlagen ausgenommen sein. So lässt die EnEV 2015 Hausbesitzern noch Zeit, die Auflagen zu erfüllen. In jedem Fall sollten sich Hausbesitzer sorgfältig und auf ihren Einzelfall bezogen informieren, da ggf. Bußgelder i.H.v. bis zu 50.000 EUR drohen können.
EnEV 2015: Grundlagen der aktuellen Verordnung zur Energieeinsparung, Verschärfung der Regeln 2016 und Schlupflöcher der EnEV
Mit Wirkung zum 01.01.2015 hat die Bundesregierung im Sinne des Klimaschutzes eine verschärfte Verordnung zur Energieeinsparung erlassen. Diese betrifft nahezu alle Gebäude, welche beheizt oder klimatisiert werden müssen. Somit sind auch die Eigentümer von privat genutzten Häusern und Wohnungen in der Pflicht.
Motivation und Basis des EnEV 2015
40% des deutschen Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland wird durch die Gebäude verursacht. Um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und um die hoch gesteckten Klimaschutzziele zu realisieren, soll hier Energie eingespart werden. Im Wesentlichen geschieht dies über bessere Wärmedämmung, aber auch die Heizungs- und Klimatechnik unterliegt strengeren Vorgaben. Insbesondere die Regelungen zum Energieausweis wurden verändert.
Die Kernaussage des EnEV 2015
Neubauten Der Primärenergiebedarf zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung soll reduziert werden. Insgesamt wird für jedes Gebäude eine Energiebilanz aufgestellt, in welcher neben der Raumheizung und -kühlung auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie die insgesamt für den Anlagenbetrieb benötigte elektrische Hilfsenergie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt werden. Ein neues Gebäude, welches den Maßgaben der EnEV gerecht werden will, darf dann zur Beheizung und Warmwasserbereitung nicht mehr als 60-70 kWh pro qm und Jahr verbrauchen. Dabei wird aber auch der Energieträger und dessen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt. Insofern gehen Experten davon aus, dass gerade Kaminöfen und Pelletöfen, welche ja nachwachsende Energieträger als Brennstoff nutzen, auch zukünftig positiv bewertet werden. Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden 2016 definitiv noch mal um 25% steigen. Bis zum Jahr 2021 soll ein sogenanntes „Niedrigstenergiegebäude“ europaweit als Neubaustandard gelten.
Nachrüsten und Sanieren Diese Vorschriften treffen vor allem die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern. Alle Öl- und Gas-Standardheizkessel, welche vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut worden sind, dürfen nicht mehr betrieben werden und müssen ausgetauscht werden. Ab 2015 gilt dies darüber hinaus für alle Kessel, die jeweils älter als 30 Jahre sind. Von dieser Pflicht sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen mit einem besonders hohen Wirkungsgrad ausgenommen. Weitere Regeln betreffen die Dämmung ungeheizter Räume und Mindeststandards, wenn Bauteile ohnehin verändert oder modernisiert werden sollen sowie die Regeln zum Energieausweis.
Förderungen bei energetischer Bauweise und Ausnahmen vom EnEV 2015
Das EnEV 2015 ist jetzt seit einem halben Jahr in Kraft. Es ist noch nicht messbar, ob sich die verschärften Regeln tatsächlich positiv für unser Klima auswirken, aber es ist deutlich, dass die Verwirrung und die Komplexität der Regeln rund um das Bauen und energetische Sanieren zugenommen haben. Nicht zu letzt, da es gegebenenfalls Ansprüche auf Fördermittel und günstige KfW-Darlehen gibt, lohnt es sich, bei geplanten Maßnahmen einen Energieberater hinzu zu ziehen. Er kennt dann auch die Schlupflöcher, in welchen das EnEV 2015 keine Anwendung findet. So können die EnEV-Pflichten bei Unwirtschaftlichkeit entfallen oder ein Nachweis bei Anbauten von unter 50 m2 kann seine Notwendigkeit verlieren. Andere Ausnahmen betreffen Putzreperaturen, Energiewerte in Immobilienanzeigen oder die Einzelraumregelung bei kleinen Räumen.
Sicher ist nur, dass sich die Komplexität des Bauens und Renovierens erhöht hat und dass die Nutzung der regenerativen Energiequellen durch Kaminöfen und Pelletöfen auch weiterhin CO2-neutral erfolgt.
Das Feuerdepot bietet eine umfangreiche Auswahl an Kamin- und Pelletöfen für Neubauten und energetische Sanierungen an. Die Beratung per Telefon, E-Mail, Facebook oder persönlich ist kompetent und unverbindlich.
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