Die DIBt-Zertifizierung respektive Zulassung
„DIBt“ ist das Akronym für das Deutsche Institut für Bautechnik. Diese Institution mit Sitz in Berlin erteilt insbesondere technische Zulassungen für Bauprodukte und erkennt Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen an, welche dann zum Beispiel die Ü- oder die CE- Kennzeichnung vergeben.
Die Erteilung von Zulassungen für Bauprodukte ist insbesondere für solche Bauprodukte wichtig, für welche es keine allgemein anerkannten Regeln oder gar DIN Normen gibt. Die durch das DIBt erteilten Zulassungen gelten dann als zuverlässige Verwendungsnachweise.
Diese Zulassungen müssen auch für einige Feuerstätten sprich Kaminöfen beantragt und vergeben werden. Dies sind insbesondere raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe.
Begründung der Zulassungsnotwendigkeit
Moderne Niedrigenergiehäuser sind so dicht gebaut, dass sie zur Vermeidung von Schimmelbildung regelmäßig gelüftet werden müssen. Dies geschieht häufig automatisch über eine kontrollierte Lüftungsanlage, welche Frischluft in einigen Räumen einbläst und dafür in anderen Räumen Luft absaugt. An dieser Stelle kann ein Unterdruck entstehen, welcher dann wiederum gefährliche Gase aus dem Kaminofen in den Wohnraum ziehen kann.
Um diese Gefahr zu vermeiden, wurde in §4 der Feuerungsverordnung die Kombination von raumlufttechnischen Anlagen mit Kaminöfen geregelt.
1. Raumlufttechnische Anlagen werden nur zugelassenen Öfen kombiniert
Damit ein Kaminofen mit einer raumlufttechnischen Anlage kombiniert werden kann, muss er über eine Zulassung (Zertifizierung) des DIBt verfügen. Eine Zulassung wird in diesem Zusammenhang nur für Öfen erteilt, welche über einen Außenanschluss verfügen. Das heißt, die Verbrennungsluft für den Kaminofen muss von außen über eine bauseits zu legende Leitung an den zentralen Luftansaugstutzen des Kaminofens gelegt werden. Kaminöfen mit DIBt-Zulassung müssen besondere Anforderungen an die Dichtigkeit der Zuluftleitung und der Verbindungsstücke zum Schornstein erfüllen.
Ein Kaminofen mit Außenanschluss muss nicht unbedingt über eine DIBt-Zulassung verfügen. Diese ist nur dann unbedingt notwendig, wenn ein Kaminofen mit Außenanschluss mit einer raumlufttechnischen Anlage kombiniert wird und es keine Sicherheitsabschaltung der raumlufttechnischen Anlage gibt. Auch der Außenluftanschluss an sich stellt kein Muss zur Benutzung dar, sodass der Kaminofen auch bequem raumluftabhängig betrieben werden kann.
2. Sicherheitsabschaltung bei Unterdruck
Falls eine raumlufttechnische Anlage eingebaut wird und der Kaminofen (noch) nicht nachgerüstet werden kann und so nicht zertifiziert ist, so muss die Anlage über eine Sicherheitsabschaltung bei Unterdruck verfügen. An dieser Stelle ist zu beachten, dass bereits eine Dunstabzugshaube in einem Niedrigenergiehaus als raumlufttechnische Anlage gelten kann. Die Sicherheitseinrichtung muss geprüft sein und muss sicherstellen, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Der eingebaute Unterdruckwächter schaltet due Lüftungsanlage automatisch ab, sobald ein Störfall bzw ein Unterdruck von mehr als 4Pa auftritt.