Im ersten Schritt sollte hierzu der regional zuständige Schornsteinfeger befragt werden. Oftmals kann der geplante Ofen in der Wohnung an einen bereits vorhandenen Schornstein angeschlossen werden. Ein derartiger Schornstein wird entweder nicht mehr genutzt oder wurde wissentlich für eine potentielle Zusatzheizung eingeplant. Der Schornsteinfeger begutachtet den Schornstein prüft die Tauglichkeit und nach Beachtung der DIN 4705 erteilt er die Genehmigung für die Nutzung des Schornsteins. Bei dieser Gelegenheit kann der Schornsteinfeger auch eine Empfehlung ginsichtlich der Dimensionierung und es Standortes des geplanten Kaminofens aussprechen.
Ein Fachunternehmen wie Feuerdepot kann nun einen Kaminofen aufstellen und anschließen. Auch die Wiederinbetriebnahme eines abgemeldeten Schornsteins muss gemäß Kehrverordnung über den Schornsteinfeger angemeldet werden.
Ist tatsächlich im Haus kein freier Schornsteinschacht vorhanden, kann an der Außenwand ein doppelwandiger Edelstahlschornstein errichtet werden. Ein solcher Schornstein kann innerhalb weniger Stunden von Fachfirmen errichtet werden. Auch hier kann der Kamin- oder Pelletofen sofort angeschlossen und beheizt werden.
Wie und von wem wird der Kaminofen installiert?
Lassen Sie den Kaminofen von einem Fachmann anschließen. Ihr Bezirksschornsteinfeger muss den Kaminofen vor Inbetriebnahme abnehmen und zulassen. Heben Sie die von ihm ausgestellten Zeugnisse unbedingt auf. Anderenfalls haben Sie keine Garantieansprüche!